Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Stadtbetrieb Wetter (Ruhr) – Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Wetter (Ruhr) ist bemüht, seinen Internetauftritt im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Für Träger öffentlicher Belange und öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Richtlinie umgesetzt im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW (§ 10 bis § 10e) und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite https://www.stadtbetrieb-wetter.de/ und ihre Unterseiten.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Im Rahmen unserer technischen Möglichkeiten prüfen wir eine Umsetzung der Vorgaben der Verordnung BITNRW.

Derzeit ist unser Internetaufritt aus den nachfolgenden Gründen nicht vollständig mit den Anforderungen vereinbar:  

  • der überwiegende Teil der Nicht-Text-Inhalte (Bilder und Grafiken) besitzen keine Alternativtexte;  
  • aufgezeichnete Audio- und Video-Inhalte besitzen teilweise keine Untertitel oder Audiodeskription;
  • Tastaturbedienbarkeit ist teilweise nicht gegeben.

Wir arbeiten an konkreten Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit und prüfen derzeit die einzelnen Bereiche und Umsetzungsmöglichkeiten. Dafür bitten wir um etwas Geduld.

 

Diese Erklärung wurde am 23.08.2022 erstellt.

 

Feedback

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Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

 

Kontakt

Stadtbetrieb Wetter (Ruhr), Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Wetter (Ruhr),

vertreten durch den Vorstand,

Wasserstraße 18, 58300 Wetter (Ruhr)

Tel.: 02335 / 840-600

E-Mail: info@stadtbetrieb-wetter.de

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.

Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach § 10 d BGG NRW eine Lösung herbeizuführen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik