Kleinkläranlagen und Gruben

Bei Anlagen zur dezentralen Abwasserbeseitigung wird zwischen Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben unterschieden.

In Kleinkläranlagen wird häusliches Abwasser dezentral behandelt und der flüssige Anteil in gereinigtem Zustand in den Untergrund oder in ein Gewässer abgeleitet, so dass nur die Festbestandteile als Klärschlamm entsorgt werden müssen.

In abflusslosen Sammelgruben wird dagegen das gesamte anfallende Abwasser aufgefangen und regelmäßig mittels Tankfahrzeug (rollender Kanal) zu einer zentralen Kläranlage abgefahren. Abwassersammelgruben entsprechen nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik und können daher nur noch als eine kurzzeitige Übergangslösung bis zur Herstellung eines Kanalanschlusses dienen. Sie werden nicht mehr als Daueranlage zugelassen.
Der Bau und Betrieb einer Kleinkläranlage wird ausschließlich im Außenbereich genehmigt und nur dann, wenn auf Dauer keine oder erst in weiterer Zukunft eine Anschlussmöglichkeit an die öffentliche Abwasserableitung geschaffen wird.


Genehmigungsbehörde
Die Untere Wasserbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises ist Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für Kleinkläranlagen des Kreises.

Ennepe-Ruhr-Kreis
- Untere Wasserbehörde -
Hauptstraße 92
58330 Schwelm

Ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Kleinkläranlage wird über den Stadtbetrieb Wetter (Ruhr) bei der Unteren Wasserbehörde gestellt. 


Klärschlammausfuhr
Die Entleerung der Sammelgruben und Kleinkläranlagen nimmt im Auftrag des Stadtbetriebs ein privates Unternehmen vor:

Firma Korfmann
Raffenberg 51
45529 Hattingen

Zur Terminabsprache:  02324 / 28456


Entleerungsintervalle
Grundsätzlich erfolgt die Entleerung der dezentralen Abwasseranlagen bei Bedarf, mindestens aber einmal pro Jahr. Bei Kleinkläranlagen, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, kann der Ausfuhrzeitraum auf Antrag verlängert werden. Näheres entnehmen Sie bitte der Klärschlammbeseitigungssatzung des Stadtbetriebs Wetter (Ruhr).


Klärkostenbeteiligung
Der Ruhrverband erhebt für die Reinigung des Abwassers, das den Kläranlagen zugeleiteten wird, eine Klärkostenbeteiligung bei seinen Mitgliedern.
Für die Reinigung des Schmutzwassers aus dezentralen Abwasseranlagen werden die vom Ruhrverband erhobenen Reinigungsanteile der Klärkosten und die zugehörigen Schmutzwasserabgaben zur Hälfte berechnet. Berechnungseinheit ist der m³ Frischwasser. Zum Ansatz kommt die dem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage zugeführte Frischwassermenge und die aus privaten Wasserversorgungsanlagen (z.B. privaten Brunnen) gewonnenen Wassermengen, abzüglich der auf dem Grundstück nachweisbar verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen.
Die dem Grundstück zugeführten Wassermengen werden durch Wasserzähler ermittelt. Bei dem aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage bezogenem Wasser gilt die mit dem Wasserzähler gemessenen Wassermenge als Verbrauchsmenge. Hat der Wasserzähler nicht richtig oder überhaupt nicht angezeigt, so wird die Wassermenge unter Zugrundelegung des Verbrauchs der Vorjahre geschätzt.

 

Gebühren 2024

 

Klärschlammausfuhrgebühr

pro m3 / Jahr

Dezentrale Abwasseranlagen

      36,76 €

Klärkostenbeteiligung

pro m3 / Jahr

Kleinkläranlagen, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen

        0,95 €

Kleinkläranlagen, die den anerkannten Regeln der Technik nicht entsprechen

        2,90 €

Sammelgruben

        2,39 €

 

Beratung des Stadtbetriebes

Als (künftiger) Betreiber einer Kleinkläranlage können Sie sich individuell von den zuständigen Mitarbeitern des Stadtbetriebes beraten lassen.
Neben allgemeinen Informationen zu dezentralen Abwasseranlagen und den technischen Abläufen der Abwasserreinigung bietet Ihnen der Stadtbetrieb die Beratung vor Ort an. So kann unsere Hilfe möglichst präzise auf Ihre speziellen Bedürfnisse abgestimmt werden. In der Beratung erfahren Sie, welches Reinigungssystem bei Ihren örtlichen Gegebenheiten geeignet ist und welche Vorschriften aus Wasser- und Landschaftsrecht dort zu beachten sind. Auch über einen Kanalanschluss – sofern möglich – bekommen Sie Informationen.

Frau Anna-Jasmin Gropengießer

Ingenieurbüro Grundstücksentwässerung
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