Winterdienst
Der Stadtbetrieb kümmert sich um den Winterdienst auf den Gemeindestraßen. Das Räumen und Streuen der Straßen durch unsere Einsatzfahrzeuge und Handstreukolonnen geschieht dabei je nach Wetterlage und nach Prioritätsstufen:
Haupt- und Durchgangstraßen und die Strecken des öffentlichen Personennahverkehrs mit Haltestellen genießen ebenso oberste Priorität wie auch Fußüberwege sowie die Zufahrten zu Feuerwachen usw. Im Anschluss daran erfolgt die Räumung von Verbindungs- und wichtigen Wohnstraßen.
Die Verwendung der Streustoffe erfolgt nach der Verkehrsbedeutung der Straßen, deren Trassierung und dem Einsatzfall unter Verwendung modernster Winterdienstgeräte – zum Schutz der Umwelt. Der Winterdienst wird durch unsere Einsatzleiter koordiniert. Einsatzzeit auf Gemeindestraßen ist i.d.R. werktags von 4 bis 22 Uhr, sonn- und feiertags von 6 bis 20 Uhr.
Auf den Kreis- und Landesstraßen führt der Landesstraßenbetrieb NRW den Winterdienst durch.
GPS-Einsatz im Winterdienst
Die Fahrzeuge sind mit einem GPS-System ausgerüstet, das genau festhält, wo, wann und wie gestreut wurde. Auch im Winterdienst setzt der Stadtbetrieb somit auf moderne und effektive Technik zur Dokumentation und Optimierung der Einsätze. Die Streufahrzeuge dadurch i.d.R. nur noch mit einer Person besetzt und es können mehr Mitarbeiter in der Streukolonne an Bushaltestellen und öffentlichen Wegen eingesetzt werden.
Winterdienst der Grundstückseigentümer
Die Räumung von Schnee und Eis auf Gehwegen ist Sache der Grundstückseigentümer und gehört zur Verkehrssicherungspflicht. Manchmal erledigt das aber auch der Hausmeister oder Sie müssen selbst ran. Das steht dann in Ihrem Mietvertrag. Letztlich ist aber immer der Grundstückseigentümer für den Zustand des Grundstückes verantwortlich. Kommt jemand wegen mangelnder Winterwartung auf dem Gehweg zu Schaden, muss der Grundstückseigentümer dafür haften. Die Pflichten im Winterdienst regelt die Straßenreinigungssatzung.
Das bedeutet, dass Sie die Gehflächen 1,50 m breit von Schnee und Eis räumen und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln streuen müssen, damit ein gefahrloses Begehen möglich ist. Verwenden Sie grundsätzlich abstumpfende Stoffe, wie z.B. handelsübliches Granulat oder auch Sand. Die Verpflichtung zum Winterdienst beginnt schon früh, werktags bis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr. Wenn es während des Tages weiterschneit oder es durch Niederschläge weiterhin zur Glättebildung kommt, müssen Sie unter Umständen auch wiederholt die Gehwege vor Ihrem Grundstück räumen oder streuen. Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr.
Weitere Informationen können Sie der Kurzinformation Flyer Winterdienst entnehmen.