Abwassergebühren

Als Abwasser werden im Landeswassergesetz NRW alle auf einem Grundstück anfallenden Schmutzwässer und das gesammelte Niederschlagswasser von den befestigten Flächen eines Grundstücks bezeichnet. Zur Deckung der Kosten für die Leistungen der Abwasserentsorgung und der Abwasserbehandlung werden Gebühren erhoben.

Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben, müssen die Abwassergebühren zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser aufgeteilt werden, um so eine gerechtere, ursachenbezogene Verteilung der Gebühren zu erreichen. Während die Gebührenermittlung für Schmutzwasser auf der Grundlage der Frischwasserverbräuche auf den angeschlossenen Grundstücken erfolgt, wird für den Gebührenanteil des Niederschlagswassers die Größe der direkt oder indirekt in eine öffentliche Abwasseranlage ableitenden Flächen angesetzt.

Nachweislich auf dem Grundstück verbleibende Frischwassermengen werden auf Antrag bei der Ermittlung der jeweiligen Schmutzwassergebühr in Abzug gebracht. Das entsprechende Formular finden Sie auf unserer Hompage hier.

Für die gebührenrelevante Flächengröße zur Ermittlung der Niederschlagswassergebühr ist neben der geometrischen Abmessung auch die Befestigungsart maßgebend. Hierdurch können die vorhandenen Flächen gegebenenfalls aufgrund eines verringerten Niederschlagswasserabflusses abgemindert werden. Die Flächengrößen müssen daher kurzfristig nach der Herstellung unter Angabe der gemessenen Größen, der Befestigungsarten und des Anschlussdatums von dem Grundstückseigentümer an den Stadtbetrieb Wetter (Ruhr) gemeldet werden. Damit diese Angaben zweifelsfrei zugeordnet werden können, ist der Meldung eine Lageskizze mit der Darstellung der betroffenen Flächen beizufügen. Den Fragebogen zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr finden Sie auf unserer Homepage hier.
 

Abwassergebühren 2024

 

Ruhrverbandsmitglieder

Kanalbenutzer generell

Schmutzwassergebühren

1,78 € / m3 pro Jahr

3,90 € / m3 pro Jahr

Niederschlagswassergebühr

1,07 € / m2 pro Jahr

1,25 € / m2 pro Jahr

 

Fragen zur Gebührenveranlagung?

Frau Britta Michoff

Gebührenveranlagung
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Frau Jessica Pleschke

Gebührenveranlagung Friedhofsverwaltung
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Frau Sandra Kraushaar

Gebührenveranlagung
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Fragen zur Grundstücksentwässerung?

Frau Anisa Sali

Grundstücksentwässerung
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Kanalanschlussbeiträge

Sollte das Grundstück im rechtlichen Sinne noch nicht erschlossen sein, so sind anfallende Kanalanschlussbeiträge zu zahlen.

Das Baugrundstück unterliegt der Beitragspflicht, wenn es an die Abwasseranlage tatsächlich und rechtlich angeschlossen werden kann, und wenn nach der Entwässerungsatzung ein Anschlussrecht besteht.

Frau Alessia Vespa

Öffentlich-rechtliche Verwaltung
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