Starkregen - Vorsorge tut not!

Starkregenereignisse nehmen auch hierzulande durch den Klimawandel zu und sorgen immer häufiger für Überschwemmungen. Verhindern lässt sich Starkregen nicht, aber mit verschiedenen Maßnahmen können die Folgen wie überflutete Keller und Garagen abgemildert oder sogar verhindert werden.

Eigenvorsorge

Im Wasserhaushaltsgesetz § 5 Abs. 2 ist die Pflicht der Bürger zur Eigenvorsorge festgeschrieben.

 

Was können Sie z.B. tun?

  • Einbau Rückschlagklappen, mind. jährliche Funktionsüberprüfung
  • Lichtschächte höher als die umliegende Hoffläche einbauen
  • mind. jährliche Reinigung von Dachrinnen
  • ausreichende Belüftung der Grundleitungen sicherstellen
  • Gefälle von befestigten Grundstücksflächen immer vom Haus und Kellereingängen weg anlegen
  • Entwässerungsleitungen nicht durchs Haus verlegen (z.B. hintere Dachentwässerung), Haltungsverlauf immer außerhalb des Hauses planen

 

Was macht der Stadtbetrieb, wenn Starkregen angekündigt ist?

  • Kontrolle der Einlaufgitter an Bachverrohrungen
  • Kontrolle bzw. Reinigung von Sinkkästen in Mulden und bekannter Gefahrenstellen
  • Bachlaufreinigung von Unrat und stärkeren Ästen
  • Kontrolle der Funktion von Regenrückhaltebecken
  • kontinuierliche Kanalreinigung
  • Reinigung und Funktionsprüfung von Pumpwerken

 

Hier Flyer zur Hochwasservorsorge

Herr Markus Zollinger

Betriebsleitung Kanal
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